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Ehevertrag


• Wann sollte ein Ehevertrag geschlossen werden?
• Können Verheiratete ein Ehevertrag auch dann
   schließen, wenn es bereits kriselt?

• Kann man in einem Ehevertrag den Ehegatten-
   unterhalt regeln?

Häufig ist es vorteilhaft, bereits vor einer Scheidung einen Ehevertrag abzuschließen, in dem die Fragen des Unterhalts, des Vermögens, des Zugewinns, des Versorgungsausleichs geregelt werden.

Gerade dann ist es wichtig, klare Verhältnisse zu schaffen. Wenn beide zur Scheidung entschlossen sind, spricht man von Scheidungsvereinbarung.

Ja, die Vorschriften über den Ehegattenunterhalt sind kein zwingendes Recht, unterliegen jedoch einer Inhalts- und Ausübungskontrolle durch die Gerichte.
 
© 2006 Anwaltsbüro Kuth & Sieben