topbild
 
  Ehescheidung Ehevertrag Elterliche Sorge Mediation Erbrecht Arbeitsrecht  
Startseite
Über uns
Leistungen
Kontakt
Links
 
 
 
 
Impressum
Unterhalt

• Was ist eigentlich Unterhalt?
• Wer muss ihn zahlen, wer bekommt ihn?

Unterhalt erhält nur der, der ihn braucht und bedürftig ist. Zahlungspflichtig ist nur derjenige, der leistungsfähig ist. Unterhalt ist zu zahlen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, an Kinder, seien sie minderjährig oder schon erwachsen, an in Not geratene Verwandte und an die allein erziehende Mutter.

Das Unterhaltsrecht  ist seit dem 01.01.2008 völlig neu gestaltet worden. Der Kindesunterhalt wird zwar nach wie vor nach der "Düsseldorfer Tabelle" berechnet, die dort angegebenen Prozentsätze stimmen jedoch mit denen früherer Tabellen (2005/2007) nicht überein.

Zum Ehegattenunterhalt (Neues Recht) liegt höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht vor.
Unterhalt erhält nur der, der ihn braucht und bedürftig ist. Zahlungspflichtig ist nur derjenige, der leistungsfähig ist.

Unterhalt ist zu zahlen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, an Kinder, seien sie minderjährig oder schon erwachsen, an in Not geratene Verwandte und an die allein erziehende Mutter.
 
© 2008 Anwaltsbüro Kuth & Sieben