Unterhalt
• Was ist eigentlich Unterhalt?
• Wer muss ihn zahlen, wer bekommt ihn?
Unterhalt erhält nur der, der ihn braucht und bedürftig ist.
Zahlungspflichtig ist nur derjenige, der leistungsfähig ist. Unterhalt
ist zu zahlen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, an
Kinder, seien sie minderjährig oder schon erwachsen, an in Not geratene
Verwandte und an die allein erziehende Mutter.
Das
Unterhaltsrecht ist seit dem 01.01.2008 völlig neu gestaltet
worden. Der Kindesunterhalt wird zwar nach wie vor nach der "Düsseldorfer
Tabelle" berechnet, die dort angegebenen Prozentsätze stimmen
jedoch mit denen früherer Tabellen (2005/2007) nicht überein.
Zum Ehegattenunterhalt (Neues Recht) liegt höchstrichterliche
Rechtsprechung noch nicht vor.
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Unterhalt erhält nur der, der ihn braucht und bedürftig ist.
Zahlungspflichtig ist nur derjenige, der leistungsfähig ist.
Unterhalt
ist zu zahlen an den getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten, an
Kinder, seien sie minderjährig oder schon erwachsen, an in Not geratene
Verwandte und an die allein erziehende Mutter. |